eBay doch Monopolmacht?

veröffentlicht am 23. Februar 2009

Die deutsche Monopolkommission will das Geschäftsgebahren von eBay näher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dies erklärte Justus Haucap, Vorsitzender der Kommission und Professor für Wirtschaftswissenchaften an der Uni Erlangen, gegenüber dem Journalisten-Portal ruhrbarone.de. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für die Bereiche Wettbewerbspolitik und Regulierung. Sie hat gemäß § 44 GWB die Aufgabe, im Turnus von zwei Jahren ein Gutachten zu erstellen, in dem der Stand und die zukünftige Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt wird und die zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt Hauptgutachten, welche jeweils in den geraden Jahren im Juli der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht werden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wikipedia).

Haucap beschäftige sich nach eigenen Worten seit einiger Zeit mit dem Erfolg von eBay, inwieweit die Online-Börse einen Monopolcharakter habe und ihre Stellung in Deutschland und anderen Ländern ausnutze. Haucap erklärte, dass er im professionellen Bereich den Konkurrenzdruck für stark genug halte. Da müsse eBay immer neue Anbieter fürchten. Es gäbe auch noch Wettbewerber aus dem klassischen Einzelhandel, etwa Großmärkte wie Saturn im Bereich Elektrogeräten. Schwieriger werde es aber, so Haucap, mit dem „privaten peer-to-peer Handel“. Hier sei die Position von eBay sehr stark. Haucap: „Wenn ich privat einen Kindersitz fürs Auto verkaufen will, kann ich auf den nächsten Flohmarkt warten, oder aber den Sitz bei eBay einstellen. Viele andere vernünftige Alternativen habe ich nicht. Zudem könnte man vermuten, dass eBay seine starke Marktstellung ausnutzt. Erst vor Kurzem hat die Online-Börse ihre Preise für den Privathandel erhöht. Das sollte man beobachten.“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ruhrbarone.de). Zur Bewertung des Unternehmens eBay aus Sicht des Bundeskartellamts klicken Sie bitte auf diesen Link: Bundeskartellamt).

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