EU: Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelverpackungen – in fünf Jahren?

veröffentlicht am 24. Juli 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAls großer Erfolg wird derzeit die Annahme der neuen EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vermarktet (zur Presseerklärung). Sie führt zu einer veränderten Auszeichnungspflicht für Lebensmittelhersteller, die faktisch allerdings erst in fünf Jahren greifen wird. Zu den Änderungen gehört eine sog. „verpflichtende Nährwertbox“, welche in Zukunft den Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung anzeigt. Diese Informationen müssen per 100g oder per 100 ml und können zusätzlich noch per Portion angegeben werden. Hinzukommt eine sog. „Allergenkennzeichnung“, die übrigens auch für unverpackte Lebensmittel in Restaurants oder Kantinen gilt. Hierzu gehören Hinweise, ob ein Produkt allergene Stoffe enthält.

Die Angabe des Herkunftslandes ist zukünftig nicht mehr ausschließlich beim Verkauf von Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frischem Obst und Gemüse verpflichtend, sondern demnächst auch beim Verkauf frischen Schweine-, Schaf-, Ziegenfleischs und Geflügel. Symptomatisch für die zerklüftete europäische Gesetzgebung ist allerdings auch, dass „andere Lebensmittelgruppen“ derzeit nicht erfasst werden; hier seien noch „Folgeabschätzungen“ notwendig.

Über die Verwendung von „Analogkäse“, „zusammengefügtes Fleisch“ und „zusammengefügten Fisch“ darf in Zukunft nicht mehr in die Irre geführt werden. Hier sind entsprechende Hinweise in einer prominenten Schriftgröße neben der Marke des Herstellers erforderlich.

Das Gesetz muss noch vom Europäischen Rat abgenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben „Lebensmittelunternehmen drei Jahre Zeit haben, sich den Regeln anzupassen. Sie haben dann zwei weitere Jahre, so insgesamt fünf Jahre, um die Vorschriften über die Nährwertkennzeichung anzuwenden.“

Was wir davon halten? Ein begeisterungsfähiges Spitzenprodukt europäischer Gesetzgebung. Insbesondere die fünfjährige Übergangsfrist hat uns sehr gefallen: Jedes deutsche Lebensmittelunternehmen kennt die Zutaten und Bestandteile der eigenen Produkte bereits aus lebensmittel- und gewerberechtlichen Gründen bis ins kleinste labortechnisch nachweisbare Detail. Neue Etiketten lassen sich, wenn sie nicht ohnehin im Werk gedruckt werden, binnen weniger Monate anfertigen. Die gleichwohl „günstige Übergangsfrist“ ist somit gelungene Lobbyarbeit eines Teils der Lebensmittelindustrie, der offensichtlich Befürchtungen vor allzu großer Offenheit mit Lebensmitteldaten hat und Umsatzeinbrüche fürchtet. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Lebensmittelhersteller die „neuen Angaben“ bereits seit Jahren auf ihren Packungen vorhalten.

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