EuG: “Lacoste”-Krokodil hindert Eintragung einer Wort-/Bildmarke mit Kaiman für Bekleidung

veröffentlicht am 1. Oktober 2015

EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-364/13
Art. 7 GMV

Das EuG hat entschieden, dass eine Wort-/Bildmarke in Form eines Kaimans wegen der bekannten älteren Bildmarke des „Lacoste“-Krokodils nicht für u.a. Bekleidung und Lederwaren eingetragen werden kann. Das Gericht war der Auffassung, dass der Verkehr auf Grund der schwachen bildlichen und der durchschnittlichen begrifflichen Ähnlichkeit der Zeichen annehmen könne, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen würden. Zur Pressemitteilung Nr. 109/15 des EuG hier.

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