EuG: Zum beschreibenden Charakter zusammengesetzter Wortzeichen („BRAUWELT“)

veröffentlicht am 12. Dezember 2016

EuG, Urteil vom 18.10.2016, Az. T-56/15
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c VO (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 VO (EG) Nr. 207/2009, Art. 75 der VO (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass ein Wortzeichen, welches eine sprachliche Neuschöpfung ist oder aus mehreren Bestandteilen besteht, trotzdem einen beschreibenden Charakter haben kann, soweit jeder Bestandteil Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt. Dies sei bei dem Kennzeichen „BRAUWELT“ der Fall. Die angemeldete Marke bestehe nach den Ausführungen des Gerichts aus einer bloßen, den deutschen Syntax- und Grammatikregeln entsprechenden Aneinanderreihung zweier Bestandteile, die jeweils einen konkreten Bedeutungsgehalt haben. Es sei ohne Belang, dass sich der Ausdruck „Brauwelt“ nicht in Nachschlagewerken finde. Ein über die beschreibenden Bestandteile hinausgehender Bedeutungsgehalt sei nicht vorhanden, so dass eine Schutzfähigkeit des Zeichens nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuG – BRAUWELT ist beschreibend).


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