EuGH: Geographische Daten aus einer topografischen Landkarte stellen urheberrechtlich geschützte unabhängige Elemente einer Datenbank dar

veröffentlicht am 12. November 2015

EuGH, Urteil vom 29.10.2015, Az. C‑490/14
Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EG

Der EuGH hat entschieden, dass geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung einen hinreichenden Informationswert darstellen, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ gemäß Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EG (hier) urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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