EuGH: Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht

veröffentlicht am 22. August 2017

EuGH, Urteil vom 20.07.2017, Az. C-357/16
Art. 2 lit. c EU-RL 2005/29/EG

Der EuGH hat entschieden, dass auch Inkassogesellschaften dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Unter den Begriff „Produkt“ im Sinne von Art. 2 Buchst. c dieser Richtlinie fallen nach Ansicht des Gerichts auch von einer solchen Gesellschaft angewandte Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuGH – Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht).


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