EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten

veröffentlicht am 10. Juli 2019

EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-649/17
Art. 6 Abs. 1 lit c EU-RL 2011/83/EU

Der EuGH hat entschieden, dass ein Unternehmer nicht verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz stets seine Telefonnummer anzugeben. Unternehmer seien auch nicht verpflichtet, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E‑Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Der Unternehmer sei nur dann zur Übermittlung der Telefon- oder Telefaxnummer bzw. seiner E‑Mail‑Adresse angehalten, wenn er über diese Kommunikationsmittel mit den Verbrauchern bereits verfüge. Zum Volltext der Entscheidung (EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten).


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