EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksam

veröffentlicht am 5. August 2020

EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18
Art. 2 Abs. 2 EU-VO 2016/679, Art. 45 EU-VO 2016/679, Art. 46 EU-VO 2016/679, Art. 58 EU-VO 2016/679

Der EuGH hat entschieden, dass das sog. Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union unwirksam ist. Nach diesem Abkommen dürften in der EU niedergelassene Unternehmen personenbezogene Daten in die USA übermitteln. Im vorliegenden Verfahren handelte es sich um Daten, welche die Facebook Ireland Ltd. an ihre Muttergesellschaft, die Facebook Inc. in den USA weitergeleitet hatte. Geklagt hatte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, welche die Sicherheitsvorkehrungen in den USA gegen Datenzugriff durch US-amerikanische Behörden beanstandet hatte. Der EuGH schloss sich dieser Ansicht an, da die US-amerikanische Überwachung unbegrenzt sei. Im Ergebnis erklärte der EuGH den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12.07.2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig. Zum Volltext der Entscheidung (EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksam):


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