Filesharer wird wegen 24 Musikstücken zum Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt

veröffentlicht am 22. Juni 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn einem Schadensersatzprozess der Plattenindustrie gegen Frau Jammie Thomas-Rasset in den Vereinigten Staaten wurde die Angeklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1,92 Mio. US-Dollar verurteilt. Die Mutter von vier Kindern hatte insgesamt 24 Musikdateien über das Filesharing-Netzwerk Kazaa heruntergeladen und automatisch zum Download wiederangeboten. Möglich macht dies eine Softwareeinstellung bei Kazaa. Thomas-Rasset hatte beteuert, die fraglichen Dateien nicht absichtlich zum Download angeboten zu haben. Im erstinstanzlichen Verfahren war die Frau zu einem Schadensersatz von „nur“ 222.0000 US-Dollar verurteilt worden. Die Jury blieb unterhalb der möglichen Höchstsumme, welche bei ca. 3,6 Mio. US-Dollar gelegen hätte. Der Prozessbevollmächtigte der Mutter kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Zwar sind derart hohe Schadensersatzsummen in Deutschland nicht denkbar, da hierzulande – anders als in den USA („principle of punitive damage“) – der Schadensersatz nicht zugleich bestrafen kann. Und auch in den USA werden solch hohen „Schadensersatzstrafen“ regelmäßig in den Folgeinstanzen auf „annehmbare“ Summen reduziert. Doch auch in Deutschland können je nach Anzahl der Verstöße und Ermittlungs- sowie Rechtsanwaltskosten mehrere tausend Euro Schadensersatz fällig werden. Hilfe bietet in solchen Fällen vor allem der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz oder der Fachanwalt für IT-Recht.


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