Filesharing: 30.000 und 50.000 Auskunftsersuchen zu IP-Adressen pro Monat und Provider?

veröffentlicht am 2. Oktober 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Nachrichtendienst Heise berichtet über die Beschwerden der Provider-Branche gegenüber der Bundesregierung, welche sich über die zunehmende Belastung mit Anträgen zur IP-Adressermittlung konfrontiert sieht. Datenschützer, die FDP-Fraktion des Bundestags und die Deutsche Telekom hatten das „Einfrieren“ elektronischer Nutzerspuren auf Zuruf der Ermittler (sog. „Quick-Freeze“) als Alternative zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ins Gespräch gebracht, berichtet Heise. Dies sei allerdings nicht auf Zustimmung gestoßen. Zitat: „Alle Provider mit Privatverbrauchern als Kunden beschwerten sich im Workshop über die hohe Zahl an Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen, inzwischen bis zu 30.000 und 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider. Die Gerichte segneten Listen zum Auskunftsersuchen problemlos ab. Dies übersteige die Kapazitäten der Anbieter.“ Dies zeigt auf der Schattenseite des Geschehens einmal mehr, in welchem Ausmaß Filesharing-Abmahnungen in dieser Republik ausgesprochen werden. Geht man einmal nur von drei Providern aus, hat man eine theoretische Anzahl von bis zu 1,8 Mio. Abmahnungen im Jahr aus. Was wir davon halten? Ja, ist denn schon Weihnachten?

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