Filesharing: Sollte man einen berühmten Rechtsanwalt mandatieren, um höhere Erfolgsaussichten zu haben?

veröffentlicht am 10. Dezember 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammJoel Tenenbaum – nicht verwandt oder verschwägert mit Royal Tenenbaum, obwohl nun wahrscheinlich gleichermaßen dem Herzinfarkt nahe (JavaScript-Link: Royal) – ist als Filesharer bereits heute in die Geschichte eingegangen. Für den Upload von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa soll er qua Verdikt 675.000 US-Dollar zahlen. Das ist jetzt eine ganze Menge Geld. Wenig geholfen hat ihm die pro bono-Hilfe des Harvard University Jura-Professors und Gründers des Berkman Centers for Internet & Society, Charles Nesson nebst studentischem Team. Die vorsitzende Richterin Gertner fand die Arbeitsweise des Meisters des Rechts mehr oder weniger unbefriedigend: „Defense counsel repeatedly missed deadlines, ignored rules, engaged in litigation over conduct that was plainly illegal (namely, the right to tape counsel and the Court without consent), and even went so far as to post the illegal recordings on the web. ... Indeed, defendant’s papers, submitted little more than a week before trial was to begin, can only be described as perfunctory.“ (JavaScript-Links: Copyrights & Campaigns; heise).

Chaotisch, nicht fristgerecht und oberflächlich: Das verunsichert den Mandanten in Hinblick auf die Anwaltswahl schon ein bisserl. Abgesehen davon, dass die rüde Kritikerin Tenenbaum und Nesson dem Vernehmen nach selbst zusammenbrachte, so dass man sich fragt, was zwischenzeitlich wirklich passiert ist, ergibt sich natürlich für Joel die Frage: Hätte ich mir lieber einen engagierten Rechtsanwalt aus einer kleineren Kanzlei genommen, der sich besser auf meinen Fall konzentrieren kann? Oder hätte es sogar Mutti besser für mich gerichtet, zumal die eine erfahrene Copyright-Anwältin (sic!) ist? Hier wie dort gilt: Bigger is not (necessarily) better.

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