Filesharing: Die Russen kommen!

veröffentlicht am 28. September 2010

Doreen Kruse aus Dortmund, als Rechtsanwältin zugelassen seit dem 03.11.2006, nimmt unseren Mandanten auf Unterlassung und dergl in Anspruch. Dieser habe das Werk „Gluhar v Kino“ ihrer Mandantin, der Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht), urheberrechtswidrig genutzt und möge für deren Rechtsverfolgungskosten und angemessenen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.000 EUR aufkommen. Zum vollen Beitrag.

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