Nach Mitteilung des Newsportals euractiv erwägt die EU-Kommission – in Anlehnung an eine seit dem 15.02.2011 geltende spanische Regelung – Internet Service Provider für Urheberrechtsverstöße durch deren Kunden, etwa in Form von illegalem Filesharing, haftbar zu machen (vgl. auch golem). Unterlassungsansprüche könnten dann direkt gegen die Provider geltend gemacht werden, anstatt den bislang geltenden Weg beschreiten zu müssen, die betroffenen Nutzer nach Auskunftserteilung durch die Provider (welche gerichtlich zu verfügen ist) direkt anzugehen. Bislang steht § 8 TMG in Deutschland einer Haftbarmachung des Internet (Service) Providers für fremde Verstöße grundsätzlich entgegen. Die obige Entwicklung könnte „zufällig“ durch diese Personalie bedingt sein (hier).
Filesharing: EU-Kommission erwägt Störerhaftung für Internet Service Provider
veröffentlicht am 13. Mai 2011