Filesharing: Hat oder hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht erklärt, Abmahnungen per E-Mail können gelöscht werden?

veröffentlicht am 3. November 2010

Die Verivox GmbH brachte am 27.10.2010 folgende Meldung: „Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mail-Abmahnungen. Wer eine Abmahnung per E-Mail bekommt, könne diese getrost löschen.“ Der kritische Leser fragt sich nunmehr: Hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dies wirklich gesagt? Die Pressemitteilung der vermeintlichen Delinquentin hilft: “ … Die Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail. Außerdem wird diesen „seriösen Abmahnungen“ auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die die Abgemahnten abgeben sollen. Die Verbraucherzentrale rät daher, auf keinen Fall eine fragwürdige E-Mail-Rechnung zu bezahlen. Echte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wer ein Abmahnschreiben erhält und sich nicht sicher ist, ob es echt oder berechtigt ist, sollte sich rechtlich beraten lassen.“ Was wir davon halten?

Klingt nicht danach, dass die Verbraucherschützer pauschal dazu geraten hätten, per E-Mail ausgesprochene Abmahnungen dem Rundordner anzuvertrauen. Und der obligate Hinweis, sich im Zweifel dem Fachmann anzuvertrauen, fehlt löblicherweise auch nicht. Die richtige Antwort ist: Selbstverständlich können Abmahnungen auch per E-Mail ausgesprochen werden. Und, verehrte Verbraucherschützer: Was nicht ist, kann noch werden! Dies hat Verivox schnell eingesehen und upgedated: „Der Artikel soll nicht den Eindruck erwecken, dass eine Abmahnung per E-Mail immer ungültig ist. Laut einem Urteil des LG Hamburg können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auch per E-Mail versendet werden.“ Gemeint ist LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09 (hier). Und nein, nur weil einer Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fehlt, ist sie noch nicht unseriös. Man hat dem Abgemahnten einfach mal keine Arbeit abgenommen. That’s all, folks!

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