Japanische Zeitung Nikkei droht frechen Verlinkern mit Schadensersatzforderungen

veröffentlicht am 12. April 2010

Die japanische Tageszeitung Nihon Keizai Shimbun (vulgo: Nikkei) hat genug. Nachdem sie ihr Informationsangebot in ein kostenpflichtiges umgewandelt hat – lediglich Teaser sind kostenlos, im Übrigen kostet der Text aus dem Land der aufgehenden Sonne 32,00 EUR den Monat – erklärt sie nunmehr den vermeintlich schäbigen Bootleggern den Krieg. Links sollen nämlich nach Meldung von Golem verboten sein. Wer dem zuwider handelt, soll sich nach dem Willen der Verleger schon einmal für ihre Schadensersatzforderungen warm machen. Golem erklärt, dass derjenige, der einen huldigen Link auf die Inhalte der Zeitung legen wolle, per E-Mail um Erlaubnis fragen müsse und zu erläutern hätte, warum er die Zeitung verlinken wolle.

Deutsche Nutzer, denen dies nicht schmeckt, könnten natürlich auch alternativ beim Bundesgerichtshof vorbeischauen und dort anfragen, warum die Paperboy-Entscheidung und andere erquickliche Entscheidungen zum Verlinken nicht auch für unsere japanischen Freunde gelten soll. (Wir gehen einmal davon aus, dass Nikkei auf technische Schutzmaßnahmen gegen das Verlinken verzichtet hat, anderenfalls die Drohgebärden wenig Sinn hätten.)

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