Käuferschutz von PayPal nun auch für Onlineshops

veröffentlicht am 19. Mai 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer eigenen Pressemitteilung bietet PayPal seit dem 27.04.2010 seinen Käuferschutz auch für Onlineshops, also außerhalb der Internethandelsplattform eBay an. Die Nachricht ist kurz und bündig: Komme die Ware nicht an, komme PayPal für die Kosten auf. Für den Kunden ist dieser Dienst zwar stets kostenlos. Die Krux an diesem verheißungsvollen Sicherheitsnetz zeigt sich dann aber auf Seiten des Shopbetreibers: Zu beanstanden ist der eher „beliebige“ Umgang PayPals mit dem bei PayPal verbuchten Vermögen der Onlinehändler, die diesen Dienst in ihr Onlineangebot integrieren wollen. Auch administrative Umständlichkeiten belasten den Händler: Er muss, will er PayPal nutzen, stets einen Versandbeleg bereithalten, da PayPal ansonten die Zahlung vom Verkäufer zurückfordert, wenn der Kunde eine ausgebliebene Lieferung reklamiert. In der Folge ist es dem Händler faktisch verwehrt, preiswertere Versandformen ohne Versandbeleg zu nutzen (heise).

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