KG Berlin: Streitwert für unbefugte Nutzung von Stadtplanausschnitten 10.000 EUR

veröffentlicht am 28. September 2009

KG Berlin, Beschluss vom 19.12.2003, 5 W 367/03
§§ 2 ZPO; 12, 25 GKG

Das Kammergericht hat beschlossen, dass ein Streitwert von 10.000 EUR für ein Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der unberechtigten Nutzung eines Stadtplanausschnitts angemessen ist. Die Antragstellerin vertrieb unbefristete Online-Lizenzen für solche Ausschnitte für 800 EUR. Der damit vergleichsweise hohe Streitwert ergebe sich nach Auffassung des Gerichts aus der Tatsache, dass das Unterlassungsgebot auch kerngleiche Verstöße erfasse und zudem eine hohe Nachahmungsgefahr aus einem verbreiteten leichtfertigen Umgang mit Urheberrechten bestehe. Das OLG Schleswig dagegen hat erst in jüngerer Zeit entschieden, dass die Abschreckung von Nachahmern gerade kein Kriterium für die Höhe des Streitwertes darstellen dürfe (Link: OLG Schleswig).

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