KG Berlin: Unerbetene Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist keine Bagatelle – 30.000 EUR Streitwert

veröffentlicht am 12. Juni 2010

KG Berlin, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 5 W 3/10
§ 3 ZPO

Das Kammergericht hat entschieden, dass für unerbetene Telefonwerbung an Verbraucher ein Streitwert in Höhe von 30.000 EUR angemessen ist. Der vorher auf lediglich 5.000 EUR festgesetzte Streitwert rücke die mit den unerwünschten Anrufen verbundene Verletzung der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts des Verbrauchers zu sehr in den Bagatellbereich und werde dem massiven Angriff auf Verbraucherinteressen nicht gerecht.

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