KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2015, Az. 23 U 42/14
§ 17 Abs. 2 UrhG, § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG; Art. 4 Abs. 2 EGRL 24/2009
Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Internet-Vertriebsplattform für Computerspiele, welche eine Übertragung des Benutzeraccounts oder einzelner Spiele an Dritte untersagt, den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz nicht verletzt, soweit die Spiele nicht im Sinne des Urheberrechts in Verkehr gebracht wurden. Dies sei immer dann der Fall, wenn ein Teil des für die Nutzung erforderlichen Programmcodes stets auf den Servern des Plattform-Betreibers verbleibe und dem Nutzer nur vorübergehend für die Spielzeit durch Online-Zugriff auf die Server des Betreibers zur Verfügung gestellt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier (KG Berlin – Übertragung Computerspiel).
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