Kommt 2010 das „gesetzliche Preisangabenfenster“?

veröffentlicht am 3. November 2009

In dem am 26.10.2009 unterschriebenen CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag findet sich eine vielsagende Absichtserklärung unter dem Titel „Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation“ (S. 46). Zu lesen ist eine Zielvorgabe: „Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabe fenster können wir Internetabzocke minimieren.“ Dräut dem Onlinehändler nun Ungemach?

Exkurs: Man erinnere sich an die endlosen Querelen um das – an sich wohl gut gemeinte – Widerrufsbelehrungsmuster. Dieses wurde in erster Fassung von den Gerichten gleich mehrfach beanstandet. Nach endlosen Abmahnungswellen trug man das Muster faktisch zu Grabe, indem man sich auf gesetzgeberischer Seite am 01.04.2008 zur Einführung eines neuen Widerrufsbelehrungsmusters entschied. Dies brachte zwar etwas mehr rechtliche Ruhe, keinesfalls aber Rechtsfrieden, wie zuletzt eine Entscheidung des EuGH zeigte (Link: Urteil). Am 10.06.2010 soll übrigens mit der Überführung des Widerrufsbelehrungsmusters aus einer Rechtsverordnung (BGB-InfoV) in ein Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) der zum „Abmahnungsklassiker“ avancierten wettbewerbsrechtlichen Scharmützel ein Ende bereitet werden (Link: BMJ).

Ganz nach dem im Verbraucherrecht schon heimisch gewordenen Prinzip „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ droht nun das „gesetzliche Preisangabenfenster“ als nächstes Abmahnungsdebakel, da zu erwarten ist, dass die gut gemeinte, vor Abofallen schützende gesetzliche Vorgabe, den technischen Gegebenheiten des Internets nicht Rechnung trägt.

I