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Kontosperrung durch Amazon: Zusammenfassung mit Fragen und Antworten

Alles Wichtige zu dem Thema Kontosperrung, Einbehalt von Guthaben und rechtlichen Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen – für Verbraucher und Amazon-Händler (Market Place Seller)!


Brauchen Sie Hilfe bei der Entsperrung Ihres Amazon-Kontos oder Freigabe Ihres Guthabens?

Sind Sie Verbraucher und kaufen Sie privat bei Amazon ein? Sind Sie Händler, und verkaufen Sie Waren über
die Handelsplattform www.amazon.de?
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Amazon-Konto? Dann unterstützt Sie
Rechtsanwalt und
Fachanwalt Dr. iur. Ole Damm gerne,
natürlich bundesweit und ggf. auch im Ausland. Sie
erreichen Sie die
Kanzlei unter der Telefonnummer 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Übersenden Sie
einfach Ihre eingescannten Unterlagen per E-Mail an info@damm-legal.de. Die Kanzlei ist durch zahlreiche
Verfahren mit Kontosperrungen und Guthabensperren seitens Amazon vertraut
und unterstützt Sie gerne dabei,
eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.



Übersicht

1. Die Amazon-Kontosperrung
2. Warum sperrt Amazon mein Konto?
3. Darf Amazon das Vertragsverhältnis kündigen?
4. Darf Amazon das Konto sperren?
4a. Darf Amazon das Konto wegen zuvieler Retouren sperren?
5. Was ist das Amazon Infringement Verfahren?
6. Wie bekomme ich mein Amazon-Konto entsperrt?
7. Darf Amazon Guthaben einbehalten?
8. Wie bekomme ich von Amazon mein Guthaben zurück?
8a. Welches Gerichts ist für eine Klage gegen Amazon zuständig?
8b. Welche Amazon-Gesellschaft verklage ich?
8c. Welches Recht wendet das deutsche Gericht an?
9. Rechtsanwalt bei Amazon-Kontosperrung oder Guthabensperre
10. Warum bekomme ich automatisierte Antworten von Amazon?

11. Gibt es eine Möglichkeit, direkt mit Amazon-Mitarbeitern zu sprechen? / Amazon Hotline
12. Hat Amazon eine Faxnummer?

13. Muss ich die Bedingungen von Amazon für eine Kontofreigabe erfüllen?
14. Was kann ich gegen die Amazon-Sperre tun, wenn sich meine Niederlassung im Ausland befindet?
15. Exkurs: Was passiert mit den Filmen, e-Books und Musiktiteln, die ich bei Amazon gekauft habe?
16. Literatur zur Kontosperrung / Guthabensperre bei Amazon



1. DIe Amazon-Kontosperrung
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Eine Kontosperrung führt zu einer Blockierung Ihres Zugangs zum Amazon-Kundenkonto / Amazon-Verkäuferkonto. Sie sind in der Folge nicht mehr in der Lage, Ware über Ihr Amazon-Konto zu kaufen, mitunter wird ein bestehens Guthaben gesperrt. Als Händler ist man nicht mehr in der Lage, über www.amazon.de) zu verkaufen und verliert damit auch das Privileg, in der Buy Box* angezeigt zu werden, Sie können Ihr Amazon-Guthaben nicht mehr auf ein anderes Bankkonto Ihrer Wahl transferieren oder Listen erstellen.

Auch nach einer Aufhebung der Kontosperrung können noch Behinderungen vorhanden sein, z.B. ist als Händler die Rückkehr zum alten Umsatzniveau in den meisten Fällen erheblich erschwert, weil man sein Amazon-Ranking bei Produkten verloren hat.

* Die weiße Box am rechten Rand der Amazon-Angebotsseite, in der sich alle wichtigen Informationen zum Kauf befinden, wie Preis, Lieferdatum und Händlername, wird als Buy Box bezeichnet.

 


2. Warum sperrt Amazon mein Konto?
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Zu unterscheiden ist die Sperre eines Amazon-Kundenkontos und die Sperre eines Amazon-Händlerkontos.

a. In Hinblick auf das Amazon-Kundenkonto gelten die „Amazon.de Allgemeine Geschäftsbedingungen“ mit den darin enthaltenen Nutzungsbedingungen. Ein Amazon-Kundenkonto kann gesperrt werden, wenn zu viele Retouren veranlasst oder anderes schädliches Verhalten gegenüber Amazon oder Händlern auf der Internethandelspattform www.amazon.de zu beobachten ist.

b.

Amazon führt im Hinblick auf den Händler dagegen in den sog. „Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer“ aus: „Von allen Verkäufern wird erwartet, dass sie sich bei der Erstellung von Angeboten bei Amazon an die folgenden Richtlinien halten. Verstöße des Verkäufers und verbotene Inhalte können dazu führen, dass das Amazon Konto gesperrt wird.“ Im Folgenden werden die wohl wichtigsten 11 Gründe für eine Sperrung des Amazon-Kontos genannt. Die Aufzählung ist nicht als abschließend zu verstehen; Amazon kann also weitere Gründe benennen oder Sperrungsgründe streichen. Im Einzelnen:

aa. Besitz von zwei Amazon-Konten

Eine Kontosperrung kann bei Unterhaltung von mehr als einem Amazon-Konto erfolgen. Im Amazon-„Verhaltenskodex für Verkäufer“ ist bestimmt, dass der Verkäufer nur ein Konto auf der Verkaufsplattform Amazon Seller Central führen darf, „es sei denn, es gibt einen legitimen Geschäftsgrund für die Eröffnung eines zweiten Kontos und alle Ihre Konten sind einwandfrei geführt„. Bereits wenn eines der Konten nicht einwandfrei geführt ist, behält sich Amazon vor, alle Konten des betreffenden Verkäufers zu deaktivieren, bis alle Konten einwandfrei geführt werden. Nicht selten führt die Sperrung eines Kontos auch zu einer dauerhaften Sperrung des Verkäufers mit allen Konten. Beispiele für „legitime Geschäftsgründe“ sollen nach Ansicht von Amazon sein, dass der Verkäufer mehrere Marken besitzt und für jede Marke ein eigenes Unternehmen führt oder dass der Verkäufer Produkte für zwei verschiedene und voneinander getrennte Unternehmen herstellt oder dass der Verkäufer für ein Amazon Programm angeworben wird, das getrennte Konten erfordert.

Wichtig: Sie sollten sich nicht blind auf diese Ausnahmemöglichkeit verlassen, sondern erforderlichenfalls vor Eröffnung eines weiteren Kontos mit dem Amazon-Verkäufersupport Kontakt aufnehmen und von diesem eine schriftliche Einwilligung zu Ihrem konkreten Vorhaben einholen.

bb. Fehler bei den Identifizierung

In den Amazon „Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer“ wird unter dem Punkt „Genaue Informationen“ ausgeführt, dass der Verkäufer Amazon und Amazon-Kunden genaue Informationen zur Verfügung stellen und die Informationen aktualisieren muss, falls diese sich ändern. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Verkäufer einen Unternehmensnamen verwenden muss, der sein Unternehmen genau identifiziert und seine Produkte in der richtigen Kategorie aufführt.

Amazon führt auf der Webseite „Identitätsnachweis des Verkäufers“ umfangreich aus, welche Dokumente für den zwingend notwendigen Identitätsnachweis des Verkäufers geeignet, aber auch ungeeignet sind. Auf der Webseite „Erforderliche Angaben für das Verkaufen bei Amazon“ finden sich detaillierte Hinweise zu den konkret erforderlichen Unterlagen für eine Anmeldung zum Erhalt eines Amazon-Verkäuferkontos.

In der Praxis haben elektronische Scans von Ausweispapieren in unzureichender Qualität, zu wenige oder falsche Dokumente zur Gesellschaftsgründung, unterlassene Identitätsnachweise für alle Gesellschafter einer Gesellschaft (jeder der mehr als 25% der Gesellschaftsanteile besitzt) oder schlicht falsche Adressangaben zum Unternehmen zur Kontosperrung geführt. In den meisten Fällen erhält der Verkäufer eine sog. Performance Notification, in dem die noch fehlenden oder neu einzureichenden Dokumente explizit benannt werden.

Erweisen sich die eingereichten Unterlagen als untauglich, erhält der Anmelder in der Regel zunächst eine „Performance Notification“, in welcher mitgeteilt wird, dass die Unterlagen im Amazon-Konto nachgebessert werden müssen. Da jedoch in der Benachrichtigung selbst in der Regel keine genauen Angaben zu den individuell abgelehnten oder fehlenden Unterlagen gemacht werden, ist es sinnvoll, die von Amazon stammenden Anweisungen im Amazon-Konto zu befolgen oder die Ausführungen auf den oben zitierten und verlinkten Seiten einmal zur Kenntnis zu nehmen.

cc. Falsche Bankkontodaten / Gesperrtes Bankkonto

Auch ein Verifizierungsfehler einer angegebenen Bankverbindung kann zu einer Kontosperrung führen. Wird von dem Vekräufer die Kreditkarte eines Verwandten verwandt, so dass die Informationen zu dem Amazon-Konto nicht mit dem auf der Kreditkarte übereinstimmen, wird die Kreditkarte als Zahlungsmittel zurückgewiesen Verifizierungsfehler bei einer Karte, die früher bereits funktioniert haben, können auftreten, wenn die Bankkarte (zeitnah) ungültig ist oder das Kreditinstitut oder der Karteninhaber zusätzliche Änderungen oder Beschränkungen für die Karte vorgenommen haben. Auch eine Aktualisierung der Rechnungsadresse oder eine Weigerung der Bank des Verkäufers, die Nutzung der Bankkarte bei Amazon zuzulassen, führt zu einem Verifizierungsfehler seitens Amazon und in der Folge regelmäßig zur Kontosperrung.

dd. Verletzung geistigen Eigentums

Ein immer häufiger Grund für eine Kontosperrung ist die Meldung einer Verletzung geistigen Eigentums. Hierunter gehört die Meldung einer Verletzung des Urheberrechts, Markenrechts, Designrechts / Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts und Patentrechts / Gebrauchsmusterrechts. So könnte die Firma Microsoft Corporation etwa die Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten an Microsoft Office-Software gegenüber Amazon reklamieren. Möglich ist aber auch, dass mit dem Angebot eines Produktes der EIndruck erweckt wird, es handele sich um Originalware des Herstellers und nicht nur lediglich kompatible Ware eines Drittunternehmens. Die Kontosperrung erfolgt dann unmittelbar, verbunden mit einer Aufforderung an den Verkäufer seitens Amazons, den Vorgang zu erläutern und die Vorwürfe zu entkräften. Liegt eine rechtsanwaltliche Abmahnung nicht vor und äußert sich weder der Rechteinhaber/Markeninhaber noch die vom Rechteinhaber ggf. involvierte Rechtsanwaltskanzlei zu dem konkreten Vorgang auf Anfrage des Verkäufers ist die Aufhebung der Kontosperrung ein eher hoffnungsloses Unterfangen. Amazon möchte sich durch diese mitunter vorschnell erscheinenden Kontosperrungen vor etwaigen direkten Regressansprüchen der Hersteller und Markeninhaber schützen.

Amazon weist allerdings auch in Hinblick auf wettbewerbsrechtlich unlautere, unzutreffende Verletzungsbehauptungen unter dem Punkt „Als Bevollmächtigter oder Markenschutzbehörde Zuwiderhandlungen melden“ darauf hin (hier), dass jede Person (und jedes Unternehmen), die/das Mitteilungen an Amazon einsendet bzw. einsenden lässt, welche den eigenen Status als Verkäufer begünstigen könnten, damit rechnen muss, dass das entsprechende Verkäuferkonto geschlossen wird.

ee. Kundenfeedback / Gekaufte Bewertungen

Amazon weist in den „Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer“ darauf hin, dass der Verkäufer nicht versuchen darf, die Bewertungen durch Kunden, also das Feedback und Rezensionen, zu beeinflussen oder zu verbessern. Hierzu gehört auch der zunehmend grassierende Ankauf von gekauften Nutzerbewertungen. Amazon billigt zwar, dass Verkäufer auf neutrale Weise Feedback und Rezensionen von Ihren eigenen Kunden anfordern. Die Verkäufer dürfen jedoch keine Bezahlung oder Anreize (wie Gutscheine oder kostenlose Produkte) im Austausch für das Abgeben oder Entfernen von Bewertungen oder Rezensionen anbieten, Kunden nicht darum bitten, nur positive Rezensionen zu schreiben oder eine Rezension zu entfernen oder zu ändern, nicht nur solche Kunden, die ein positives Einkaufserlebnis hatten, um Rezensionen bitten und auch nicht eigene Produkte oder Produkte von Konkurrenten rezensieren. Ebensowenig darf der Verkäufer unerwünschte oder unangemessene Nachrichten an Kunden senden. Zudem muss die Kommunikation mit dem Kunden ausschließlich über das Käufer-Verkäufer-Postfach geführt werden und für den Versand der Bestellung oder für den Kundenservice erforderlich sein. Marketingmitteilungen dürfen auf diesem Wege nicht versandt werden. Erst recht verboten ist der Einkauf gefälschter Kundenbewertungen, also durch Mitarbeiter von Unternehmen, welche die betreffende Ware weder gekauft noch nach objektiven Kriterien getestet haben.

Eine Kontosperrung kann auch dann erfolgen, wenn die Order Defect Rate (ODR) über 1% der insgesamt vom Verkäufer verkauften Ware liegt. Diese Rate an Kundenbeanstandungen steigt mit der Anzahl an A-bis-Z-Garantiefällen, die von Kunden generiert werden, wenn Lieferungen nicht zufriedenstellend sind oder zu lange dauern, negativen Rückmeldungen der Kunden in Form von Kommentaren oder Bewertungen und Kreditkartenrückbuchungen oder Kaufrückerstattungen. Amazon addiert diese Fälle und teilt sie durch die Gesamtzahl der Bestellungen über einen feststehenden Zeitraum von 60 Tagen. Wird die 1%-Grenze überschritten, erhält der Verkäufer zunächst eine Performance Notice („Leistungsbenachrichtigung“) und 72 Stunden Zeit, einen Maßnahmenplan vorzulegen, in dem dargelegt wird, aus welchen Gründen die Werte überschritten wurden. Nimmt Amazon den Plan an, entfällt die Kontosperre; der Verkäufer wird in der Folgezeit allerdings genauer überwacht.

ff. Verbotene Ware

Auch der Verkauf bestimmter Ware kann zu einer Kontosperrung und weiteren nachteiligen Konsequenzen führen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, eine unzureichende Produktsicherheit für die Nutzer gewährleisten oder fremde Rechte verletzen. Amazon führt auf der Webseite „Kategorie-, Produkt- und Inhaltsbeschränkungen“ weiter aus: „Wenn Sie ein Produkt anbieten, das gegen das Gesetz oder eine der Richtlinien von Amazon (einschließlich der Richtlinien, die auf den Seiten mit den „Richtlinien zur Produktbeschränkung“ aufgelistet sind) verstößt, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Stornierung des Angebots, des sofortigen (ggf. vorübergehenden) Entzugs von Verkaufsberechtigungen, der Entsorgung von Lagerbestand in unseren Logistikzentren ohne Erstattung, der Remission von Lagerbestand und der Kündigung der Geschäftsbeziehung.“

gg. Versandverzögerungen

Ein erhebliches Risiko für den Fortbestand des Kontos ist die Quote, mit welcher Sie die Waren termintreu ausliefern. Gelingt dies nicht, so kann das Amazon-Konto gesperrt werden. Die Verspätungsquote (Amazon-Begriff: Late Dispatch Rate / LDR) darf über einen Zeitraum von 10 und 30 Tagen nicht mehr als 4 % der insgesamt ausgelieferten Sendungen betragen. Sie gilt nur für Lieferungen, die der Verkäufer selbst ausführt, also nicht Amazon; allerdings werden dem Verkäufer die Versäumnisse des von ihm beauftragten Logistikdienstleisters zugerechnet (vgl. § 278 BGB). Dabei finden nicht nur die tatsächlichen Auslieferungen mittels eines Logistikdienstleisters / einer Spedition Berücksichtigung, sondern auch verspätete Auftragsbestätigungen, verspätete Versandnachrichten, die Versendung von Paketen ohne Tracking-Nummer (Valid Tracking Rate / VTR) und andere Probleme, die eine nicht rechtzeitige Warenlieferung betreffen.

hh. Auftragsstornierung

Gefahren für den uneingeschränkten Fortbestand des Amazon-Kontos entstehen auch bei einer erhöhten Anzahl von Stornierungen laufender Bestellungen durch den Händler. Wenn mehr als 2,5% aller Bestellungen storniert werden kann das Amazon-Konto gesperrt werden. Der Grund für die Stornierung (z.B. irrtümliche Preisangabe, Verkauf eines nicht lagervorrätigen Artikels) kann vielfältig sein.

ii. Verlinkung externer Websites

Die Verlinkung auf Websites, die außerhalb der Internethandelsplattform Amazon liegen, z.B. den eigenen Onlineshop, ist verboten (vgl. „Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer„). Häufig wird hier eine Kontosperrung ohne Vorwarnung verhängt. Beachtlicherweise gelingt es zahlreichen Händlern, die Internetadresse ihres Onlineshops über den Verkäufernamen zu transportieren, in etwa (theoretisch). „mustergeschaeft de“ oder „mustergeschaeft_de“. Auch hiervon ist auf Grund der rigiden Reaktionen von Amazon abzuraten.

jj. Ignorieren von Kundennachrichten

Die Stimme des Kunden (Voice of the Customer / VOC) wiederholt zu ignorieren, also negative Kundenmeldungen z.B. über beschädigte oder falsch deklarierte Ware, kann ebenfalls zu einer Kontosperrung führen. Der Eingang solcher Nachrichten sollte daher vom Verkäufer regelmäßig geprüft werden.

kk. Verwendung einer falscher GTIN

Für die Listung eines Produkts auf der Internethandelsplattform Amazon ist eine GTIN (Global Trade Identification Number) erforderlich. Die GTIN ist die 13-stellige Nummer unterhalb des Barcodes. Mit ihr kann jeder Artikel, jedes Produkt oder jede Produktvariante weltweit überschneidungsfrei identifiziert werden. Jedes Unternehmen kann bei einer GS1-Mitgliedsorganisation eine sogenannte GS1-Basisnummer lizenzieren und daraus GTINs für seine Produkte und Handelseinheiten etc. generieren. In Deutschland zuständig ist die GS1 Germany GmbH. Amazon arbeitet mit dieser Gesellschaft zusammen und führt mit Hilfe des Global Electronic Party Information Registry (GEPIR) automatische Analysen der eingetragenen GTIN der Verkäufer durch. Dabei fallen von dubiosen Drittanbietern angebotene GTIN auf. Die Benutzung von korrekt registrierten GTIN-Nummern ist allerdings gemäß der Amazon-Richtlinien „Anforderungen an Produkt-UPCs und -GTINs“ verpflichtend. Bei nicht korrekt registrieren GTIN-Nummern wird eine Sperrung des Listings riskiert (Inaktivierung / Kataloglöschung) oder eben auch eine vollständige Kontosperrung.


3. Darf Amazon das Vertragsverhältnis kündigen?
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Grundsätzlich, ja!

Ärgerlich, aber wahr: Auf Grund des verfassungsrechtlich garantierten Prinzips der Vertragsfreiheit darf Amazon einen abgeschlossenen Vertrag mit jeder Person und jedem Unternehmen kündigen. Die Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie, welche es gestattet, Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Die Vertragsfreiheit ist verfassungsrechtlich über Art. 2 Abs. 1 GG geschützt[1]BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, Az. 1 BvR 253/56, BVerfG, Urteil vom 12.11.1958, Az. 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57. Bei Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist gibt es also nur in bestimmten Fällen eine Möglichkeit, gegen die Kontosperrung vorzugehen. In der Regel ist sie rechtlich wirksam. Bei fristlosen (außerordentlichen) Kündigungen muss indes – und auch das sagt das Gesetz (§ 314 Abs. 1 BGB) – ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Dieser kann vom Kunden/Verkäufer gerichtlich überprüft werden.

 


4. Darf Amazon das Konto sperren?

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Ja mit Ausnahmen

Wenn Amazon den Vertrag kündigen darf, darf Amazon ein Konto erst recht sperren – allerdings nur, wenn ausreichende rechtliche Gründe dafür vorliegen und von Amazon einige formelle Voraussetzungen eingehalten werden.

Handeln Sie als Händler etwa mit raubkopierter Software oder anderen Plagiaten, darf Amazon als unverzügliche Erstmaßnahmen das Konto sperren, um weiteren Schaden für Kunden der Internethandelsplattform Amazon, aber auch sich selbst und den Rechteinhaber (z.B. Softwarehersteller), zu verhindern. Eine willkürliche Sperre oder eine Sperre auf Grund Annahme falscher Tatsachen ist angreifbar. Es existieren zahlreiche Gerichtsentscheidungen, nach denen die Kontosperrung durch Amazon für rechtswidrig befunden wurde (vgl. unten). Darüber hinaus ist zu beachten, dass – genauso wie bei Sozialen Netzwerken wie Facebook im Falle von z.B. Kontosperrungen nach einer Hassrede – eine Kontosperrung auch bei Amazon in formeller Hinsicht voraussetzt, dass
(1) dem Nutzer der Grund der Sperrung mitgeteilt wird,
(2) die Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt wird und
(3) sich an die Gegenäußerung eine Neubescheidung anschließt[2]BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. IIII ZR 179/20.
Grundlage hierfür ist seit dem 12.07.2020 die Vorschrift des Art. 4 der Plattform-to-Business-Verordnung“ oder „P2B-Verordnung“, genauer: der „Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten[3]Text der P2B-Verordnung


4a. Darf Amazon das Konto wegen zuvieler Retouren sperren?

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Zuweilen erhält der Inhaber eines Amazon-Kundenkonto eine Nachricht des folgenden oder sinngemäß gleichen Inhalts:

„Guten Tag,
uns ist aufgefallen, dass Sie eine hohe Anzahl von Erstattungen für Bestellungen angefordert haben. Wir wissen, dass gelegentliche Probleme mit Bestellungen im normalen Geschäftsverlauf zu erwarten sind. Die ungewöhnlich hohe Anzahl der von Ihnen gemeldeten Probleme bei Ihren Bestellungen übersteigt unsere Erfahrungswerte jedoch deutlich. Wenn wir ungewöhnliche Kontoaktivitäten wie diese sehen, prüfen wir jedes Konto von Fall zu Fall, um festzustellen, ob zusätzliche Maßnahmen oder eine Kontoschließung erforderlich sind. Wir können Sie daher nicht mehr für weitere Probleme im Zusammenhang mit Ihren Sendungen entschädigen. Wenn dieses Problem weiterhin auftritt, können wir Ihnen möglicherweise nicht mehr erlauben, bei Amazon einzukaufen . Weitere Informationen zu unseren Richtlinien finden Sie auf der Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen unter dem folgenden Link: … Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese Nachricht fälschlicherweise erhalten haben, oder Ihre Bestellaktivität erklären möchten, antworten Sie innerhalb der nächsten 30 Tage auf diese E-Mail.
…“

In der darauffolgenden Zeit wird häufig das Amazon-Konto gesperrt.

Gegen die Rechtmäßigkeit einer solchen Kontosperrung wird mitunter argumentiert, eine Kontosperrung wegen zuvieler Retouren verstoße gegen das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 355 BGB) des Kontoinhabers. Gemäß § 312g Abs. 1 BGB habe der Gesetzgeber bestimmt: „Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen [Anm.: wie z.B. dem auf der Internethandelsplattform www.amazon.de abgeschlossenen Kaufvertrag] ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu„. Zugleich werde über § 312m Abs. 1 BGB klargestellt: „Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden„. In Ansehung der möglichen Kontosperrung bei zu häufigen Retouren könne der Kunde (Verbraucher) von der Geltendmachung seines gesetzlichen Widerrufsrechts abgehalten werden Dieser Argumentation könnte entgegengehalten werden, dass das Verhalten Amazons das Recht zur Ausübung des Widerrufs nicht berührt. Vielmehr werde nur der zukünftige Abschluss von Kaufverträgen (mit Widerrufsrecht) verhindert. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass sich der Umgehungstatbestand auch aus vom Unternehmer (Amazon) herbeigeführten tatsächlichen Umständen ergeben kann[4]Grüneberg (vormals Palandt)/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. [2022], § 312m, Rn. 3. Zu diesem rechtlichen Problemkomplex existiert, soweit ersichtlich, noch keine Rechtsprechung. Folgt ein Gericht der letzteren Ansicht und weist Amazon an, das Konto für den Inhaber wieder zu entsperren, könnte Amazon das Konto nunmehr aus anderen Gründen sperren (vgl. oben Ziff. 4).

 


5. Was ist das Amazon Infringement Verfahren?
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Die Meldung von Rechtsverletzungen durch einen bestimmten Händler auf der Handelsplattform www.amazon.de wird bei Amazon über ein bestimmten Formular erfasst. Dieses Verfahren nennt sich Amazon Infringement Verfahren. Das entsprechende Amazon-Formular für die Meldung von Rechtsverletzungen ist ausschließlich für die Verwendung von Inhabern von gewerblichen Schutzrechten und deren Bevollmächtigte bestimmt, um Amazon angebliche Rechtsverletzungen wie Urheber-und Markenrecht mitzuteilen. Falls der Meldende nicht selbst Inhaber der betroffenen Schutzrechte oder dessen Bevollmächtigter ist, kann Amazon Hinweisen auf eine Rechteverletzung nicht nachgehen, soweit sie über vorstehendes Formular eingereicht wurden. Im Rahmen des Amazon Infringement Verfahrens nicht verfolgt werden übrigens Rechtsverletzung durch Nutzung von Barcode, EAN, oder UPC-Nummern und Rechtsverletzung durch Nutzung von Informationen auf Produktdetailseiten und Einschränkungen von Abbildungen.Hier ist ein Rechtsanwalt (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz) einzuschalten, der die Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzt. Näheres finden Sie bei Amazon unter Amazon Infringement Verfahren.

Vorsicht:
Bei unberechtigter Inanspruchnahme kann der betroffene Händler grundsätzlich rechtlich gegen den Meldenden vorgehen[5]LG München I, Endurteil vom 14.10.2021, Az. 7 O 12732/20; vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2020, Az. 4 U 7/20: Der Unterschied der beiden gerichtlichen Unterscheidungen liegt darin, das in … Weiterlesen. Solange die Rechtslage nicht geklärt ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Vorabprüfung und Formulierung der Schutzrechtsverletzungsanzeige, auch eine sog. Berechtigungsanfrage oder Abmahnung im Vorfeld durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz (hier).

 


6. Wie bekomme ich mein Amazon-Konto entsperrt?

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a. Widerspruch

Um das Amazon-Konto entsperren zu lassen, können Sie Widerspruch gegen die Deaktivierung Ihres Kontos einlegen, indem Sie die Anweisungen befolgen, die Sie in der Benachrichtigung über die Deaktivierung des Kontos oder in Seller Central erhalten haben. Häufig genug gerät man dabei aber in eine Endlosschleife aus Anforderungen zu Identitätsnachweisen und Maßnahmenerfüllungen, eingerahmt in eine Serie von standardisierten Textbausteinen.

b. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat

Sind Sie Händler, sollten Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat (hier), mandatieren. Dieser kann über spezielle Kommunikationswege die Entscheidungsverantwortlichen jenseits des Support-Centers kontaktieren und auf eine zeitnahe Freigabe des Kontos hinwirken. In vielen Fällen zeigt sich Amazon für eine rechtsanwaltliche Darstellung empfänglich, zumeist, weil der Rechtsanwalt Amazon schlicht die notwendigen Informationen in der richtigen Form übermitteln kann und er hierbei – als Organ der Rechtspflege – eher für die Authentizität der Unterlagen bürgt. Bei derMandatierung eines Fachanwalts sollten Sie darauf achten, dass die Bedeutung, möglicherweise der messbare finanzielle Gegenwert Ihres Kontos das Honorar eines Fachanwalts rechtfertigt und vor Mandatierung mit dem Rechtsanwalt über die voraussichtlich entstehenden Kosten sprechen; bei einem Guthaben von 300,00 EUR lohnt sich der Einsatz eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht. In den meisten Fällen kann allerdings ein in diesen Angelegenheiten erfahrener (!) Fachanwalt auf Grund seiner gewonnenen Praxiserfahrung, die eine aufwändige Einarbeitung in die Materie erübrigt, durchaus preiswerte (Pauschal-) Honorare anbieten, die mit den verschiedentlich in Amazon-Foren debatierten „Horror-Gebühren“ nichts gemein haben.

c. Klage / Gericht

Weigert sich Amazon hartnäckig, das Konto freizugeben und bedeutet dies für den Händler eine akute Existenzbedrohung so bleibt ihm keine andere Möglichkeit, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese ist in vielen Fällen auch erfolgreich. Argumentiert werden kann damit, dass die Deaktivierung des Verkäuferkontos verknüpft mit der Einbehaltung von Guthaben z.B. aufgrund nicht offengelegter Verdachtsmomente zu manipulierten Kundenbewertungen aufgrund der damit verbundenen Folgewirkungen unter vertragsrechtlichen wie auch wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesichtspunkten rechtswidrig ist. Sie stelle jedenfalls einen unlauteren Behinderungswettbewerb zu Lasten des Händlers im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG, und §§ 19, 20 GWB dar.

Dabei ist zu beachten, dass vor den deutschen Landgerichten Anwaltszwang herrscht, der Händler sich also nicht selbst ohne rechtsanwaltliche Hilfe vertreten darf (vgl. § 78 ZPO).

Auch sollten Sie nach Kenntniserlangung von der Sperre nicht allzulange mit den gerichtlichen Schritten warten, da anderenfalls z.B. Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird[6]OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az. 10 U 65/22. Beachten Sie: Gehen Sie gerichtlich gegen die Sperre durch Amazon vor, so können Sie unter Umständen damit Erfolg haben. Amazon wird danach aber höchstwahrscheinlich das Vertragsverhältnis mit Ihnen (ordentlich) kündigen. Sie haben in diesem Fall nichts gewonnen, wenn Ihre eigentliche Absicht war, weiter auf Amazon handeln zu können. Daher ist die außergerichtliche Kontaktaufnahme mit Amazon durch einen in Amazon-Angelegenheiten erfahrenen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz eindeutig vorzuziehen.


7.
Darf Amazon Guthaben einbehalten?
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Nein.

Für den Einbehalt von Händler-Guthaben hat Amazon die „Richtlinie zur Einbehaltung von Guthaben“ veröffentlicht. Amazon erklärt in der Richtlinie: „Wenn wir ein Konto deaktivieren, halten wir Guthaben zurück, um ausstehende Transaktionen wie Warenrücksendungen oder -erstattungen, A-bis-Z-Garantieanträge von Kunden, Kosten für die Remission von Lagerbestand und ausstehende Gebühren zu begleichen. … Wenn wir feststellen, dass Sie täuschende, betrügerische oder illegale Aktivitäten durchgeführt haben, unsere Systeme missbraucht oder wiederholt gegen unsere Richtlinien zum Schutz unserer Kunden und Verkäufer verstoßen haben, behalten wir uns vor, einen Teil oder Ihre gesamten Gelder auf Ihrem Konto einzubehalten. Beispiele für irreführende, betrügerische oder illegale Aktivitäten sind unter anderem, aber nicht darauf beschränkt: die Fälschung oder Falschdarstellung Ihrer Identität, Verstöße gegen die Amazon-Richtlinie gegen Produktpiraterie oder die Übermittlung gefälschter Dokumente an Amazon.“

Es existieren allerdings zahlreiche Entscheidungen deutscher Gerichte, nach denen die Auszahlungssperre von Guthaben durch Amazon rechtswidrig war. Sie sollten sich also mit der Entscheidung Amazons keinesalls leichtfertig abfinden. Vielmehr kann ein sofortiges juristisches Vorgehen gegen Amazon für den Händler sinnvoll sein. Fragen Sie daher einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat (hier).



8. Wie bekomme ich von Amazon mein Guthaben zurück?
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a. Widerspruch / Auszahlungsanforderung

Nach der Amazon „Richtlinie zur Einbehaltung von Guthaben“ kann der Händler – wenn die Guthabensperre auf eine vorherige Kontosperre zurückzuführen ist – Widerspruch gegen die Deaktivierung seines Kontos einlegen, indem er die Anweisungen befolgt, die der Händler in der Amazon-Benachrichtigung über die Deaktivierung des Kontos oder in Seller Central erhalten hat. Wenn das Konto aufgrund des Widerspruchs wieder aktiviert wird, soll das Guthaben gemäß einem Auszahlungsplan freigegeben und ausgezahlt werden.

Wenn das Konto nach einem Widerspruch nicht wieder aktiviert wird oder der Händler gegen die Deaktivierung keinen Widerspruch einlegen möchte, kann er 90 Tage nach der Deaktivierung seines Kontos gesondert eine Auszahlung anfordern, indem er sich an disbursement-appeals@amazon.de wendet. Amazon will in diesem Fall eine separate Untersuchung durchführen, um das Konto des Händlers auf beleidigende, betrügerische oder andere verbotene Aktivitäten zu überprüfen. Während dieses Vorgangs fordert Amazon den Händler in der Regel auf, zusätzliche Informationen oder Unterlagen in Bezug auf Ihre Identität, seine Finanzinstrumente und die Produktbeschaffung bereitzustellen. Amazon behält sich vor, alle von dem Händler bereitgestellten Informationen mit Hilfe von Dritten oder Behörden zu überprüfen.

b. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat

Es ist bekannt, dass insbesondere die Anforderung von zusätzlichen Informationen und Unterlagen durch Amazon zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führt. Dabei scheint eine persönliche Kommunikation mit Amazon nicht stattzufinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Händler eine oder mehrere E-Mails von Amazon mit abstrakt gehaltenen Textbausteinen erhält und eine Auseinandersetzung mit seinen individuellen Erläuterungen ersichtlich nicht erfolgt. Insbesondere, wenn sich eine Endlosschleife an Amazon-Anforderungen und Händlerantworten andeutet, sollte zügig ein in Amazon-Fragen erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (hier) beauftragt werden, auf die Freigabe rechtlich hinzuwirken. Dies muss nicht zwingend eine gerichtliche Erzwingung der Freigabe sein. Die Unterstützung des Fachanwalts kann auch in einer bestimmten Kontaktaufnahme mit besonderen Einrichtungen von Amazon liegen, die sich als nicht minder erfolgreich erweisen kann.

c. Schlichtungsverfahren vor der CSSF

Eine weiter Möglichkeit ist, die für die betreffende Amazon-Tochtergesellschaft zuständige Aufsichtskommission des Finanzsektors oder „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) in Luxemburg zu einem Schlichtungsverfahren anzurufen. Dieses Schlichtungsverfahren ist zeitlich anspruchsvoll und ein perfektes Abbild des ausländischen Amtsschimmels. Das Verfahren ist extrem formalisiert und kleinste Abweichungen führen zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung des Fortgangs des Verfahrens. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und in dem jeweils geforderten Format vorgelegt werden. Der besagte Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat (hier), wird auch mit den Schlichtungsverfahren vor der CSSF Erfahrung haben und die detaillierten Voraussetzungen für die Entgegennahme eines Schlichtungsantrags einhalten. Als Folge solcher Schlichtungsverfahren zahlt Amazon häufiger Guthaben an den Händler aus. Beachten Sie: Das CSSF-Schlichtungsverfahren und das nachstehende gerichtliche Verfahren dürfen nicht parallel betrieben werden.

d. Klage / Gericht

Von Amazon einbehaltene Guthaben sind verschiedentlich bereits erfolgreich „freigeschaltet“ worden, z.B. vom LG Hildesheim [7]LG Hildesheim, Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19 (später aufgehoben, allerdings nur wegen örtlicher Unzuständigkeit), dem LG Mühlhausen[8]LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.06.2020, Az. HK O 26/20, dem LG München I [9]LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19; LG München I, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 37 O 32/21 (später aufgehoben, allerdings nur wegen fallspezifischer Besonderheiten, vgl. LG … Weiterlesen, dem LG Hannover[10]LG Hannover, Beschluss vom 22.07.2021, Az. 25 O 221/21 oder dem LG Frankfurt a.M.[11]LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6.12.2021, Az. 2-03 O 453/21; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.12.2021, Az. 2-06 O 347/21[/fn]. Versuche Amazons, sich per einstweilige Verfügung beim … Weiterlesen.



8a. Welches Gericht ist für eine Klage gegen Amazon zuständig?

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Soweit der Kläger seinen Niederlassungsort in der Bundesrepublik Deutschland unterhält, kann er grundsätzlich vor einem deutschen Gericht klagen[12]LG München I, Urteil vom 03.09.2021, Az. 37 O 9343/21. In einem Fall sah sich das LG München I für eine Kontosperrung durch Amazon nicht zuständig, sondern das LG Mannheim[13]LG München I, Urteil vom 03.09.2021, Az. 37 O 9343/21.

Vereinzelt kann es auch dazu kommen, dass eine Klage aus Deutschland nach Luxemburg verwiesen wird [14]LG Hildesheim, Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19); . Dies ist dann aber im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass der klagende Händler seinen Niederlassungsort und Verwaltungssitz außerhalb Deutschlands unterhielt. Sehr umfangreich hat sich auch das Oberlandesgericht Köln mit der örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klagen gegen Amazon auseinandersetzt [15]OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21

 


8b. Welche Amazon-Gesellschaft verklage ich?
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Es kommt darauf an, aus welchem Grund Sie Amazon gerichtlich in Anspruch nehmen müssen:

Möchten Sie sich gegen eine Kontosperrung wehren, muss die Klage gegen die Betreiberin der Internethandelsplattform www.amazon.de gerichtet weden. Betreiberin der Amazon Marketplaces www.amazon.de (im Übrigen auch www.amazon.co.uk, www.amazon.it, www.amazon.fr, www.amazon.it oder www.amazon.nl) ist die Amazon Service Europe S.a.r.l.  Gesellschafsrechtlich handelt es sich hierbei um eine Société à responsabilité limitée (Luxemburg).

Möchten Sie sich gegen die Einbehaltung eines Guthabens wehren, so muss die Klage gegen den Bezahldienst von Amazon gerichtet werden, die Amazon Payments Europe S.C.A. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich hierbei um eine Société en Commandite par Actions (S.C.A.), das französische Äquivalent zur deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).



8c. Welches Recht wendet das deutsche Gericht an?
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Mit der Frage, ob bei einer Klage gegen Amazon wegen Kontosperrung deutsches oder luxemburgisches Recht von dem deutschen (!) Gericht anzuwenden ist, befasst sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München[16]OLG München, Urteil vom 15.09.2021, Az. 15 U 6446/20.

 

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9. Rechtsanwalt bei Amazon-Kontosperrung oder Guthabensperre

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz / IT-Recht Dr. Ole Damm ist Ihr Anwalt für alle Angelegenheiten rund um die Sperrung Ihres Amazon-Händler-Kontos oder Ihres Guthabens bei Amazon. Insbesondere verfügt Dr. Ole Damm über besondere Kommunikationswege zu Amazon und die notwendigen Erfahrungen bei der Beantragung von Schlichtungsverfahren bei der CSSF. Herr Dr. Damm hat bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich erfolgreich abgewickelt. Sie erreichen Dr. Damm unter der Telefonnummer 04321/9639953 und per E-Mail über info@damm-legal.de

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10
. Warum bekomme ich automatisierte Antworten von Amazon?

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Bedauerlicherweise enden die  mitunter sehr engagierten Bemühungen des Händlers, die Gründe für eine Kontosperre oder Guthabensperre durch Amazon aus eigener Kraft zu erfahren und die Sperre aufheben zu lassen, in einer Serie von nichtssagenden Textbausteinen aus einem Amazon-Support-Center. Selbst wenn der Händler der Ansicht ist, mehr als die angeforderten Schritte unternommen und Unterlagen übersandt zu haben, wird die geführte Kommunikation mit Amazon kaum individueller. Die Übersendung von automatisierten Antworten ist für Amazon angesichts der hohen Anzahl von Anfragen und Problemmeldungen schlicht eine kostengünstige Art und Weise, Kommunikationen mit Kunden zu führen. Unklar ist, ob Amazon mit den automatisierten Antworten darauf spekuliert, dass der betroffene Händler angesichts der Vielzahl an abstrakten Hinweisen und Forderungen sein Ansinnen aufgibt und möglicherweise sogar auf ihm rechtlich zustehendes Guthaben verzichtet. Das Landgericht Mühlhausen[17]LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.06.2020, Az. HK O 26/20 hat eine Kontosperrung aufgehoben, da ein berechtigter Grund für die Sperrung des Kontos nicht ersichtlich sei. Die Begründung von Amazon bestehe lediglich aus nichtssagenden Textbausteinen. Hinzukam, dass Amazon das Angebot des Händlers vor der Sperrung nicht einmal überprüft hatte. Amazon habe daher willkürlich gehandelt.

Bei einer Serie von Mustertexten sollte sich der Händler jedenfalls umgehend rechtlichen Beistand suchen und einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat (hier), beauftragten. Hiermit sollte keineswegs gezögert werden, da möglicherweise wichtige Fristen für eine eventuell erforderliche gerichtliche Klärung zu laufen begonnen haben.

 


11. Gibt es eine Möglichkeit, direkt mit Amazon-Mitarbeitern zu sprechen? / Hotline

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Nach derzeitigem Stand ist der Amazon-Kundenservice über die Telefon-Hotline 0800 / 3 63 84 69 erreichbar. Diese Telefonnummer kann sich zu dem Zeitpunkt, in dem Sie diese Webseite abrufen geändert haben. Im Falle einer Kontosperrung oder Guthabensperre (!) sind mir allerdings keine Möglichkeiten bekannt, den jeweiligen Sachverhalt mit einem entscheidungsberechtigten und -willigen Amazon-Mitarbeiter unmittelbar besprechen zu können, z.B. über Telefon, Chat oder Videokonferenz.

 


12. Hat Amazon eine Faxnummer?

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Der Amazon-Kundenservice unterhält nach derzeitigem Stand folgende Faxnummer: 089 / 38 03 88 01. Diese Faxnummer kann sich zu dem Zeitpunkt, in dem Sie diese Webseite abrufen geändert haben.



13.
Muss ich die Bedingungen von Amazon für eine Kontofreigabe erfüllen?
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Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Anweisungen von Amazon für eine Kontofreigabe oder Freigabe eines Guthabens Folge zu leisten. Dies ist kostengünstiger als die Beauftragung eines Anwalts und erst recht als eine Klage vor Gericht. Es fördert auch das Vertragsverhältnis mit Amazon. Diese Zusammenarbeit sollte allerdings nur einmal geschehen. Fordert Amazon mehrfach z.B. einen Identitätsnachweis über die Identität des Kontoinhabers an und ist bereits z.B. die Kopie eines Personalausweises übersandt worden, oder werden „sandwichartig“ nach und nach, also mit getrennten E-Mails, verschiedene Maßnahmen vom Händler gefordert, die in einer E-Mail hätten zusammengefasst werden können oder die ersichtlich mit der Aufhebung der Kontosperre oder Guthabensperre nicht in Zusammenhang stehen, so sollte unmittelbar ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, der mit Amazon-Kontosperrungen hinreichende Erfahrung hat (hier), kontaktiert und ggf. mandatiert werden.

 


14. Was kann ich gegen die Amazon-Sperre tun, wenn sich meine Niederlassung im Ausland befindet?

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Wenn Sie Ihre Niederlassung im Ausland unterhalten, kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte gleichwohl gegeben sein. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Sie einen Verwaltungsstandort in Deutschland unterhalten haben, als die Sperre Ihres Amazon-Kontos eintrat, und Sie diese weiterhin unterhalten. In den weiteren Fällen kann ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Luxemburg behilflich sein.

 


15. Exkurs: Was passiert bei einer Kontosperre mit den Filmen, e-Books und Musiktiteln, die ich bei Amazon gekauft habe?

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Die Frage, was bei einer Kontosperre bei Amazon mit den bei Amazon käuflich erworbenen digitalen Inhalten passiert, tangiert nicht den Händler, wohl aber den Verbraucher. Sie soll im Rahmen dieses Exkurses kurz beantwortet werden. Amazon kann zwar auch private Kunden vom Handel auf der Plattform ausschließen. Dem Verbraucher müssen dann allerdings die bereits erworbenen (digitalen) Inhalte wie eBooks, Filme u.a. weiterhin verfügbar gemacht werden. Eine entsprechende Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne Ansehung bereits entrichteter Entgelte bestimmte, dass es Amazon gestattet sei, Kunden Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, ist gem. § 307 BGB unwirksam, da Verbraucher dadurch in ihren Rechten eingeschränkt werden[18]OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15.

 


16. Literatur zur Kontosperrung / Guthabensperre bei Amazon

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Bundeskartellamt
Pressemitteilung: Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB), (Im Internet veröffentlicht: 06.07.2022, Onlineabruf 31.08.2022)

Keye, Julia
Kartellrechtlicher Rechtsschutz gegen unberechtigte Sperren des Verkäuferkontos durch Amazon, ITRB 2022, S. 23-24

Louven, Sebastian
Kartellrechtlicher Rechtsschutz gegen unberechtigte Verkäuferkonto-Sperren durch Amazon, KR 2021, S. 685

Marx, Ronny
Amazon wirft vermehrt Händler vom Marketplace aufgrund von Fake-Reviews, intomarkets (Im Internet veröffentlicht: 10.08.2021, Onlineabruf 31.08.2022)

Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
Hinter den Kulissen
von Amazon.de – Eine Analyse der Mechanismen des Marktplatzes Amazon, Studie mit quantitativer Erhebung Im Auftrag der Arbeiterkammer Wien, November 2021

Rudl, Tomas
Bundeskartellamt verschärft Gangart gegen Amazon, netzpolitik.org (Im Internet veröffentlicht: 06.07.2022, Onlineabruf 31.08.2022)

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung: Amazon – Was tun, wenn das Konto gesperrt wurde? (Im Internet veröffentlicht: 24.03.2021, Onlineabruf: 31.08.2022)

Vogt, Aegidius
Anmerkung „Zulässige Sperrung eines Marketplace-Kontos“ zu LG München I, Urteil vom 12.5.2021, Az. 37 O 32/21, ITRB 2021, S. 181-182

 

 

https://www.internetworld.de/amazon/online-marktplatz/amazon-klagt-rezensions-verkaeufer-wehrt-gerichtsbeschluss-2743676.html

 

 

 

 

Quellenhinweise (Rechtsprechung)

Quellenhinweise (Rechtsprechung)
1 BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, Az. 1 BvR 253/56, BVerfG, Urteil vom 12.11.1958, Az. 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57
2 BGH, Urteil vom 29.07.2021, Az. IIII ZR 179/20
3 Text der P2B-Verordnung
4 Grüneberg (vormals Palandt)/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. [2022], § 312m, Rn. 3
5 LG München I, Endurteil vom 14.10.2021, Az. 7 O 12732/20; vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2020, Az. 4 U 7/20: Der Unterschied der beiden gerichtlichen Unterscheidungen liegt darin, das in dem Münchener Urteil durch die unberechtigte Schutzrechtsverletzungsanzeige eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und damit ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 BGB) gesehen wurde, während sich der Hammer Senat ausschließlich mit spezifischen wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen zu befassen hatte, die er tatbestandlich als nicht erfüllt ansah
6 OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az. 10 U 65/22
7 LG Hildesheim, Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19 (später aufgehoben, allerdings nur wegen örtlicher Unzuständigkeit)
8 LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.06.2020, Az. HK O 26/20
9 LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19; LG München I, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 37 O 32/21 (später aufgehoben, allerdings nur wegen fallspezifischer Besonderheiten, vgl. LG München I, Endurteil vom 12.05.2021, Az. 37 O 32/21
10 LG Hannover, Beschluss vom 22.07.2021, Az. 25 O 221/21
11 LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6.12.2021, Az. 2-03 O 453/21; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.12.2021, Az. 2-06 O 347/21[/fn]. Versuche Amazons, sich per einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht gegen die einstweilige Verfügung des LG München I zu wehren, blieben übrigens erfolglos[fn]BVerfG, Beschluss vom 16.03.2021, Az. 1 BvR 375/21; BVerfG, Beschluss vom 24.03.2022, Az. 1 BvR 375/21
12 LG München I, Urteil vom 03.09.2021, Az. 37 O 9343/21
13 LG München I, Urteil vom 03.09.2021, Az. 37 O 9343/21
14 LG Hildesheim, Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19);
15 OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21
16 OLG München, Urteil vom 15.09.2021, Az. 15 U 6446/20
17 LG Mühlhausen, Beschluss vom 29.06.2020, Az. HK O 26/20
18 OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15
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