LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zwecken

veröffentlicht am 25. Oktober 2019

LfDI Baden-Württemberg, Bescheid vom 09.05.2019
§ 2 Abs. 1 oder Abs. 2 LDSG, 83 Abs. 5 DS-GVO

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg (LfDI Baden-Württemberg) hat gegen einen Polizeibeamten ein Bußgeld in HÖhe von 1.400,00 EUR verhängt. Der Polizeibeamte hatte ohne dienstlichen Bezug unter Verwendung seiner dienstlichen Benutzerkennung über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) des Kraftfahrbundesamtes die Halterdaten bezüglich des Kfz-Kennzeichens einer privaten Zufallsbekanntschaft abgerufen, um mit der Geschädigten telefonischen Kontakt aufzunehmen. Zur Pressemitteilung vom 18.06.2019 (LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zwecken).


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