LG Aschaffenburg: Das galaktische Gewinnspiel „Gewinne Deine eigene Beerdigung!“ verstößt nicht gegen die guten Sitten / Kein Wettbewerbsverstoß

veröffentlicht am 8. April 2011

LG Aschaffenburg, Beschluss vom 17.03.2011
§§ 3 Abs. 1, Abs. 2; 4 Nr. 1 UWG

Das LG Aschaffenburg hat entschieden, dass der private Radiosender Galaxy mit seinem Gewinnspiel „Gewinne Deine eigene Beerdigung“ (hier), in welchem eine Sterbegeldversicherung für 3.000,00 EUR verlost wurde, nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Sender hatte zu Folgendem aufgerufen: „Schick uns Deine letzten Worte an aschaffenburg@radio-galaxy.de Wer uns die coolste Antwort liefert, gewinnt seine eigene Beerdigung!„. Nachdem der Bundesverband deutscher Bestatter e.V. beklagte, mit der Werbung werde die Pietät zu Grabe getragen (hier) und das unterirdische Gewinnspiel der galaktischen Brüder konsequent mit gerichtlicher Hilfe beerdigen wollte, entschied die Kammer, dass es sich bei dem Gewinnspiel zwar kaum, wie behauptet, um den Versuch gehandelt habe, eine „gesellschaftskritische Diskussion zur Enttabuisierung des Todes“ zu schaffen. Andererseits handele es sich aber auch noch nicht um eine, für einen Wettbewerbsverstoß notwendige „spürbare Beeinträchtigung“ des Wettbewerbs. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt. Was wir davon halten? Zunächst achte man auf den feinsinnigen Wortwitz des Senders „die coolste Antwort“ … Sodann stelle man fest, dass das Bild vom abgestumpften Verbraucher des Landgerichts in unmittelbarer Übereinstimmung mit der schmerzbefreiten Rechtsansicht des Bundespatentgerichts zu der Eintragungsfähigkeit der Marke „Fickshui“ steht, allerdings weniger mit der Rechtsauffassung des gleichen Gerichts zur Eintragungsfähigkeit der Marke „Arschlecken24“ harmoniert. Requiescat in pace!

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