LG Augsburg: Amerell erwirkt gegen DFB-Präsident Zwanziger Einstweilige Verfügung wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts

veröffentlicht am 17. März 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Augsburg, Beschluss vom 16.03.2010
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

Das Landgericht Augsburg hat DFB-Präsident Theo Zwanziger nach einem Bericht u.a. von t-online verboten, die Affäre um den ehemaligen Schiedsrichtersprecher Amerell und Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Anlass war die öffentliche Äußerung Zwanzigers: „Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern.“ Hierin sah das Gericht dem Vernehmen nach einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ex-Schiedsrichtersprechers, da Zwanziger „eine Beziehung zweier Erwachsener“ mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt habe.

Was wir davon halten? Damit sind die gegenüber Herrn Amerell erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung noch nicht aus der Welt …

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