LG Berlin, Urteil vom 02.06.2015, Az. 91 O 47/15
§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 UWG, Art. 102 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 2 a. GMV
Das LG Berlin hat entschieden, dass Amazon keine fremden Markenrechte verletzt, wenn die Amazon-Suchfunktion neben oder anstelle des gesuchten Markenproduktes (konkurrierende) Produkte anderer Hersteller anzeigt. Der Amazon-Kunde sei daran gewöhnt, dass auf Suchanfragen auch abweichende Produkte angezeigt werden. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Berlin – Konkurrenzprodukte in der Amazon-Suchergebnisliste sind nicht markenrechtswidrig).
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