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LG Berlin: Automatische Tarifumstellung bei Schweigen des Kunden unwirksam und wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 21. Juli 2016

LG Berlin, Urteil vom 06.07.2016, Az. 15 O 314/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass die automatische Tarifumstellung eines Telekommunikationsanbieters (hier: Tele Columbus) ohne vorherige Einwilligung des Vertragspartners (Verbrauchers) wettbewerbswidrig ist und das Unternehmen dazu verpflichtet, Kunden entsprechend über das Fehlverhalten und Reaktionsmöglichkeiten (des Kunden) schriftlich zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Berlin – Automatische Tariferhöhung ohne Einwilligung des Verbrauchers).


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