LG Berlin: Ein Widerrufsrecht kann auch bei einem vorhergehenden Ladenbesuch möglich sein

veröffentlicht am 22. Juli 2014

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 12.03.2013, Az. 83 S 52/12
§§ 312 ff BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht auch dann bestehen kann, wenn der Verbraucher vorher das Geschäftslokal des Verkäufers aufgesucht hat. Vorliegend hatte der Kunde (über telefonische Bestellung im Internet) eine Lederjacke erworben, welche er bereits 2 Monate zuvor im Geschäftslokal des Händlers gesehen hatte. Das Gericht sah die Rückgabe der Jacke als vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht gedeckt an, da bei einem Kleidungsstück die aktuelle Information (z.B. passende Größe) relevant sei. Innerhalb von 2 Monaten könnten Änderungen am Körper auftreten, die ein nochmaliges Anprobieren erforderlich machten.

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