LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 52 O 33/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Verein, der durch Mitgliedsbeiträge finanzierte Rechtsberatung erbringt „im geschäftlichen Verkehr handelt“. Betroffen war der Händlerbund e.V. Im vorliegenden Fall hat das LG Berlin dem Händlerbund e.V. untersagt, zu Zwecken des Wettbewerbs Unternehmer telefonisch zu kontaktieren oder kontaktieren zu lassen, es sei denn, dass eine ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung des jeweilig Angerufenen vorliegt. Zum Volltext der Entscheidung (LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagt).
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