LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagt

veröffentlicht am 3. Mai 2019

LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 52 O 33/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Verein, der durch Mitgliedsbeiträge finanzierte Rechtsberatung erbringt „im geschäftlichen Verkehr handelt“. Betroffen war der Händlerbund e.V. Im vorliegenden Fall hat das LG Berlin dem Händlerbund e.V. untersagt, zu Zwecken des Wettbewerbs Unternehmer telefonisch zu kontaktieren oder kontaktieren zu lassen, es sei denn, dass eine ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung des jeweilig Angerufenen vorliegt. Zum Volltext der Entscheidung (LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagt).


Wird Ihnen unerlaubte Telefonwerbung vorgeworfen?

Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


I