LG Berlin: Makler, der sich in einer Anzeige als Privatperson ausgibt, handelt wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 15. Juni 2016

LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2016, Az. 16 O 38/16
§ 5 UWG

Das LG Berlin hat im Wege der einstweiligen Verfügung in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Immobilienmakler eine Suchanzeige aufgibt und diese als private Anzeige „tarnt“, da mögliche Eigentümer nach Einschätzung des Maklers lieber auf private Anzeigen antworten. Dies sei jedoch irreführend und verzerre den Wettbewerb zu Lasten von rechtstreuen Wettbewerbern, so dass dieses Verhalten zu unterlassen sei.


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