LG Berlin, Urteil vom vom 30.08.2013, Az. 15 O 587/12
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Das LG Berlin hat nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale der Firma primamobile GmbH untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen oder anrufen zu lassen, um den angerufenen Verbrauchern Angebote zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages zu unterbreiten. In solchen Werbeanrufen ist generell eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG zu sehen.