LG Berlin, Urteil vom 21.09.2010, Az. 27 O 685/10
§§ 823; 1004 BGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein deutscher Zeitungsverlag bei Zeitungsartikeln über einen ehemaligen brandenburgischen Innenminister keine E-Mails verwenden darf, deren Herkunft und Echtheit nicht gesichert, sondern streitig ist, und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Der Minister müsse sich zwar aufgrund seiner öffentlichen Funktion auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen. Im vorliegenden Fall sei das von dem Verlag zur Glaubhaftmachung vorgelegte Material möglicherweise nicht echt, da bereits seine Herkunft zweifelhaft sei. Bei einer solchen bloßen Verdachtslage gehe der Schutz der Privatsphäre dem öffentlichen Informationsanspruch vor.