LG Bochum, Urteil vom 26.07.2016, Az. I-17 O 17/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG
Das LG Bochum hat entschieden, dass gewerbliche Händler, die ihre Waren auch über das Portal „eBay Kleinanzeigen“ vertreiben, in diesen Angeboten ebenfalls bestimmte fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen erteilen müssen. Dabei handelt es sich u.a. um die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular sowie Informationen über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Diese müssen Verbrauchern vor Abgabe einer Vertragserklärung zur Verfügung gestellt werden. Grund dafür sei, dass Vertragsschlüsse über eBay Kleinanzeigen, gerade bei niedrigpreisigen Waren, häufig im Wege des Fernabsatzes ohne persönliche Vorsprache zustande kämen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bochum – Informationen bei eBay-Kleinanzeigen).
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