LG Bochum: Noch kein Rechtsmissbrauch bei gestaffelten Abmahnungen

veröffentlicht am 18. März 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
§ 8 Abs. 4 UWG

Das LG Bochum hat aktuell entschieden, dass die Mehrfachabmahnung eines Onlinehändlers nicht immer als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG zu werten ist. Der Verfügungsklägerin, so das Bochumer Gericht, könne im vorliegenden Fall nicht vorgehalten werden, dass sie die in den Abmahnungen vom 24.09.2009, 03.12.2009 und 29.01.2010 jeweils gerügten Verstöße nicht einheitlich in einer Abmahnung vorgebracht habe. Denn die Verstöße bezögen sich jeweils auf unterschiedliche eBay-Angebote. Zudem seien die Abmahnungen hinreichend zeitlich versetzt.

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