LG Chemnitz: Paypal darf nicht einfach Konto schließen / Kontosperrung

veröffentlicht am 2. August 2021

LG Chemnitz, Beschluss vom 2020, Az. 6 O 949/19 EV
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analog

Das LG Chemnitz hat im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Sperrung und Kündigung eines Zahlungskontos durch PayPal („„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund dieser Prüfung die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen beenden. Dieser Schritt ist notwendig, um PayPal und andere PayPal-Kunden vor finanziellen Risiken zu schützen. Was geschieht mit Ihrem Guthaben? Das Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto werden wir vorübergehend einbehalten.“) unverzüglich rückgängig zu machen ist und das Konto bis auf Weiteres weiterzuführen sei, wenn ein rechtswidriges Verhalten des Kontoinhabers nicht ersichtlich ist. Der Online-Shop sei durch die Sperrung erheblich beeinträchtigt. Es sei offensichtlich, so die Kammer, dass die Verwehrung der Zahlungsmöglichkeit des Kontoinhabers in dessen Online-Shop diesen in seinen geschäftlichen Aktivitäten erheblich beeinträchtige. Das Gericht erkannte einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.


Rechtsanwalt gegen PayPal-Sperrung / PayPal-Kündigung

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