LG Dortmund: 14-tägiges Widerrufsrecht bei eBay-Startpreis-Auktionen nur, wenn jeder (zeitweilig) Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung erhält

veröffentlicht am 9. Dezember 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 20 O 19/11
§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen (Auktionsformaten) bereits jeder Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen muss, anderenfalls eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu kurz bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03) kommt der Kaufvertrag bereits mit dem (zeitweiligen) Höchstgebot des Bieters zustande (unter der auflösenden Bedingung, dass der Bieter nicht noch überboten wird). Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden, also spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss. Da der Verkäufer die Identitäten der einzelnen Bieter nicht mitgeteilt bekommt, sondern vielmehr nur die des letztlich obsiegenden Bieters, kann er systembedingt nicht jedem eBay-Bieter eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. In diesen Fällen beträgt die Widerrufsfrist nach Auffassung der Dortmunder Kammer einen Monat (§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB). Den Beschluss halten wir für glatt falsch und praxisfremd. Zum wenig ergiebigen Volltext der Entscheidung:

Landgericht Dortmund

Beschluss

In der Sache

gegen

wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden allein gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12 Abs. 2 UWG, 937 Abs. 2, 944, 890 ZPO angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt Verbrauchern im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen Schmuck im Fernabsatz anzubieten und/oder zu verkaufen,

a)

und dabei im Rahmen der Informationen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht über die Länge der Frist zum Widerruf von 14 Tagen zu informieren, wenn der Verbraucher die Informationen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht in Textform erst 49 Stunden nach Abschluss des Kaufvertrages erhält

und/oder

b)

ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform mitzuteilen,

wie insgesamt geschehen in Verbindung mit der Abwicklung der Transaktion zu der eBay-Artikelnummer ….

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 13.500,00 EUR festgesetzt.

Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist die beglaubigte Abschrift der Antragsschrift mit Anlagen, auf die anstelle einer Begründung Bezug genommen wird, zuzustellen.

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