LG Düsseldorf: Gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln müssen wissenschaftlich beweisbar sein

veröffentlicht am 17. Dezember 2009

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2009, Az. 12 O 328/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dem wissenschaftlichen Beweis zugänglich sein müssen, anderenfalls eine Irreführung vorliege. Der Wettbewerber, der eine solche Irreführung mittels einstweiliger Verfügung unterbinden wolle, habe dagegen lediglich glaubhaft zu machen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe im geschäftlichen Verkehr getätigt worden sei. Eine solche Glaubhaftmachung sei durch Vorlage von Ausdrucken der Internetseiten des Antragsgegners anzunehmen, aus denen die Verwendung der Aussagen hervorgehe. Zugleich hat das Landgericht untermauert, dass der Begriff der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) weit zu fassen sei. Auch Aussagen wie „Erhöht die Ausdauer und Leistung“ und „verkürzt die Regenerationszeit“ fielen demnach unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe.

Für die Auseinadersetzung gesorgt hatten folgende Werbebotschaften:

1. Werbung für das Mittel „Lentinulin®“:

Die ernährungsphysiologische Wirkung von Lentinulin zeigt sich in einer Kräftigung und Stärkung der natürlichen körpereigenen Abwehrkräfte. Dieser physiologische Effekt ist auch bei vorzeitigen Alterungserscheinungen von Bedeutung.“

Bereits im alten China wurde Lentinulin wegen seiner kräftigenden und belebenden Wirkung als gesundheitsförderndes Elexir geschätzt.“

2. Werbung für das Mittel „Grifolanin®“:

Die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake fördern auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem und stärken damit die Abwehrkräfte. Grifolanin leistet damit einen wichtigen ernährungsphysiologischen Beitrag als wertvolle und natürliche Ergänzung bei vielen therapeutischen Maßnahmen.“

3. Werbung für das Mittel „Ganodermin®“:

Der Glänzende Lackporling fördert Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit und stärkt damit auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus„.

4. Werbung für das Mittel „Cordicipin®“:

Der Chinesische Raupenpilz erhöht die Ausdauer und Leistung und verkürzt die Regenerationsphase nach sportlichen Belastungen.

5. Werbung für das Mittel „Agarikin®“:

Agarikin kräftigt und stärkt auf natürliche Weise die körpereigene Abwehr.“

6. Werbung für das Mittel ShiiLing® – Pilz-Tee“:

Der ShiiLing® Power-Pilztee hat eine kräftigende und entschlackende Wirkung.“

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