LG Düsseldorf: Sojaerzeugnis darf nicht unter der Bezeichnung „Skyr Style“ angeboten werden

veröffentlicht am 12. April 2022

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2022, Az. 38 O 120/19, nicht rechtskräftig
Art. 78 Abs. 2 EU-VO 1308/2013, Anhang VII Teil III Nr. 2 b), Nr. 5 und 6 EU-VO 1308/2013, § 3a UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein mit Calcium und Vitaminen angereichertes fermentiertes Sojaerzeugnis nicht unter dem Produktnamen „SKYR STYLE“ angeboten werden darf. Der Begriff „Skyr“ sei das isländische Wort für eine nach isländischer Tradition aus (entrahmter) Milch hergestellte Milchspeise, die einen geringen Fett- und einen hohen Proteingehalt aufweise, von cremiger Konsistenz sei und geschmacklich einer Mischung aus Magerquark und Joghurt nahekomme; lebensmittelrechtlich sei er als Frischkäseerzeugnis einzuordnen. „Skyr“ sei mittlerweile eine von Verbrauchern ohne weitere Erklärung akzeptierte und damit verkehrsübliche Bezeichnung für ein nach isländischer Tradition hergestelltes Frischkäseerzeugnis. Damit stelle die Bezeichnung „SKYR STYLE“ einen Verstoß gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte nach der EU-VO 1308/2013 dar. Eine Ergänzung durch den Zusatz „STYLE“ sei  unbeachtlich. Auch der vorangestellte Markenname ändere an dem Wettbewerbsverstoß nichts. Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Wettbewerbszentrale.

I