LG Duisburg: 4 Jahre Freiheitsstrafe für gewerbsmäßigen Betrug wegen des Anbietens von gefälschter Markenware

veröffentlicht am 16. Oktober 2009

LG Duisburg, Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 KLs 41/08
§§ 22; 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; 143 Abs. 2 MarkenG

Das LG Duisburg hat in diesem Verfahren einen 27-jährigen Angeklagten wegen des versuchten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 1.931 Fällen und wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 5.838 Fällen auf der Internethandelsplattform eBay zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der mehrfach strafgerichtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hatte weder in Deutschland noch in der Türkei Fuß gefasst, war der Spielsucht verfallen und hatte schließlich begonnen, bei eBay gefälschte Markenartikel zu verkaufen. Das hohe, nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafmaß begründete die Große Strafkammer damit, dass der Angeklagte innerhalb eines Zeitraums von 3 1/2 Jahren über 7.000 Straftaten der verfahrensgegenständlichen Art begangen hatte.

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