LG Duisburg: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Kundenbewertung „Das sind die hochwertigsten Vitamine, die ich bis jetzt getestet habe“.

veröffentlicht am 10. August 2022
LG Duisburg, Urteil vom 10.05.2022, Az. 22 O 67/21 – nicht rechtskräftigArt. 8 HCVO

Das LG Duisburg hat entschieden, dass die Einblendung einer (angeblichen) Kundenbewertung „Das sind die hochwertigsten Vitamine, die ich bis jetzt getestet habe“ eine allgemeine gesundheitsbezogene Angabe sei, die nach Art. 10 Abs. 3 HCVO unzulässig sei, da keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden wäre.


Rechtsanwalt bei wettbewerbswidriger Kundenbewertung

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