LG Essen: Bei sechs durchschnittlichen Wettbewerbsverstößen Streitwert von 30.000 EUR

veröffentlicht am 27. Januar 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Beschluss vom 07.11.2008 , Az. 45 O 81/08
§§ 312 d, 355 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Essen hat in diesem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass bei nur fünf eher einfachen Verstößen gegen geltendes Wettbewerbsrecht (vier Verstöße gegen die Widerrufsbelehrung, ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung) je Wettbewerbsverstoß ein Streitwert von 6.000 EUR anzusetzen ist, so dass sich vorliegend ein Streitwert von 30.000 EUR ergab. Möglicherweise ist in dem Verfahren berücksichtigt worden, dass die Kontrahenten im (umsatz-) starken Möbelbereich tätig waren; es ist daher fraglich, ob diese Rechtsprechung auch in weniger umsatzstarken Verkaufsbereichen Anwendung findet.

Landgericht Essen

Beschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

gegen

wird im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages angeordnet:

1.
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,

a)
und in der Wiederrufsbelehrung wie folgt zu belehren: “ Der Käufer kann – wenn er Verbraucher ist -seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.“

und / oder

b)
in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: “ Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

und / oder

c)
in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: “ Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.“

und / oder

d)
in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer zu verwenden

und / oder

e)
ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode wie bei der Auktion ebay …. geschehen.

2.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

3.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

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