LG Essen: Slogan „Genuss ohne Reue“ von Niko Liquids für E-Zigaretten ist unzulässig

veröffentlicht am 30. Oktober 2019

LG Essen, Urteil vom 25.10.2019, Az. 41 O 13/19
§ 3 HWG, § 5 Abs. 1 UWG

Das LG Essen hat entschieden, dass der E-Zigaretten-Hersteller Niko Liquids nicht mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ werben darf. Eine solche gesundheitsbezogene Angabe in der Werbung sei unzulässig. Auch die Aussage „apothekenreine Liquids“ dürfe als Selbstverständlichkeit nicht verwendet werden, da Liquids von Gesetzes wegen ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen müssten. Klägerin war die Wettbewerbszentrale. Das Urteil des LG Essen ist nicht rechtskräftig.


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