LG Frankfurt a.M.: Die Registrierung einer Domain unter einer fremden Marke ist noch keine Markenrechtsverletzung

veröffentlicht am 4. Juli 2018

LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.05.2018, Az. 2-03 O 175/18
§ 14 MarkenG

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain, die aus einem fremden Markennamen besteht oder einen solchen enthält, an sich noch keine Markenrechtsverletzung darstellt. Eine solche könne sich erst aus weiteren Umständen ergeben. Es sei zu prüfen, ob alle Voraussetzungen eines Verletzungstatbestandes erfüllt seien, nämlich: ob die Domain im geschäftlichen Verkehr im Inland verwendet werde, ob eine markenmäßige Benutzung vorliege und ob die Waren oder Dienstleistungen, für die die Domain verwendet werde, mit den von der geschützten Marke erfassten ähnlich seien. Sei die Domain auf ein in ähnlicher Branche tätiges Unternehmen registriert, könne die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen verlangt werden. Es bestehe aber kein Anspruch auf Freigabe oder Löschung der Domain. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Frankfurt – Markenverletzung durch Domainregistrierung).


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