LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.09.2018, Az. 2-03 S 10/18
§ 97 UrhG
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Verletzer eines Urheberrechts nicht die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat, wenn er das verwendete Werk bei einer Suche nach „kostenlosen Bildern“ im Internet gefunden hat. Allein, dass ein Bild als Ergebnis einer solchen Suche angezeigt werde, lasse nicht den Schluss zu, dass es sich um ein gemeinfreies Werk handele, das ohne weitere Prüfung benutzt werden könne. Selbst bei Erlangung eines Bildes von einem sog. „Freeware“-Portal sei zweifelhaft, ob nicht eine weitere Prüfung erforderlich sei. Dies sei mit dem vorliegenden Fall aber auch nicht vergleichbar. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Frankfurt – Sorgfaltspflicht bei Urheberrechtsverletzungen).
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