LG Frankfurt a.M.: Preise für „Amazon Prime“-Mitglieder müssen als solche gekennzeichnet werden / Irreführung 2023

veröffentlicht am 21. Februar 2023

Irreführung bei Amazon
LG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil vom 13.01.2023, Az. 3-10 O 93/22

§ 5 UWG, § 313b Abs. 1 und 3 ZPO

Das LG Frankfurt a.M. hat in einem Versäumnisurteil den Betreiber der Internethandelsplattform www.amazon.de verurteilt, mit Preisen zu werben, die nur Amazon-Prime-Mitgliedern zugänglich waren. Eine solche Einschränkung müsse deutlich gemacht werden, anderenfalls eine Irreführung vorliege. Streitgegenständlich war allerdings nicht die Preisangabe bei www.amazon.de, sondern in der Google-Suche. Gab man in der Google-Suche den Produktnamen eines Pulsoximeters ein, wurde ein vergleichsweise günstiger Preis angezeigt. Folgte man diesem Preis auf die Amazon-Website stellte sich heraus, dass dieser Preis nur für Amazon-Prime-Mitglieder galt.

I