LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2009, Az. 2-06 O 296/09
§§ 85, 97 UrhG; 3, 32, 91, 890, 935 ff. ZPO; 53 Abs.1 Nr.1 GKG
Das LG Frankfurt a.M. hat in dieser Filesharing-Angelegenheit der Firma DigiProtect auf Betreiben der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner eine einstweilige Verfügung erlassen, nachdem sich der Antragsgegner zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung über die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme „Hard To Say I’m Sorry 2k9“ der Künstlergruppe „Aquagen“ abzugeben. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 EUR festgesetzt.