LG Hamburg: Der Verkauf von virtuellem Spiel-Gold (für ein fremdes Onlinespiel?) ist unzulässig

veröffentlicht am 19. Juli 2010

LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2010, Az. 327 O 370/10

Das LG Hamburg hat einem Unternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr unter der URL http://www.[…].com, Spiel-Gold oder sog. Power Leveling-Dienste für das Onlinespiel »Runes of Magic« abzubieten. Der Beschluss bezog sich auf die jeweils konkrete Begehungsform. Für das Verfahren wurde ein Streitwert von 100.000,00 EUR zu Grunde gelegt. Was wir davon halten? Da wir in dem Verkauf virtueller (Vermögens-) Gegenstände per se keinen Wettbewerbsverstoß erkennen können, – wie übrigens auch nicht das LG Darmstadt – dürfte das Problem in der konkreten Begehung (z.B. Irreführung, Verstoß gegen fremde Markenrechte) gelegen haben.

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