LG Hamburg: Die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer begründet noch keine Irreführung von Verbrauchern

veröffentlicht am 15. März 2018

LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2018, Az. 416 HKO 196/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer, auch wenn diese umstritten ist, nicht per se zur wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführung von Verbrauchern führt. Eine solche sei hingegen dann denkbar, wenn die geäußerte Ansicht auf falschen oder sonst zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers beruhe. Hierfür gebe es im vorliegenden Sachverhalt (Begründung einer außerordentlichen Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage) jedoch keine Anhaltspunkte. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Hamburg – Keine Irreführung durch Rechtsansichten).


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