LG Hamburg: Die Werbeaktion “50% Rabatt” der “myTaxi”-App ist zulässig

veröffentlicht am 14. Oktober 2015

LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az. 312 O 225/15
§ 4 Nr. 10 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der “myTaxi”-App im Rahmen einer Werbeaktion zulässig mit 50% Rabatt werben dürfen. Es liege weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor. Zwar handele es sich bei § 39 Abs. 3 PBefG um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Antragsgegnerin sei jedoch vorliegend als bloße Vermittlerin nicht Adressatin der Norm. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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