LG Hamburg: Freenet AG darf Verbraucher ohne deren Einwilligung nicht zu Werbezwecken anrufen

veröffentlicht am 14. Juli 2009

LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2009, Az. 407 O 300/07
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

Nach Mitteilung des Hamburger Abendblatts darf die Freenet AG Verbraucher nicht anrufen, um diese auf eigene Produkte aufmerksam zu machen, soweit die angerufenen Verbraucher zuvor in einen solchen Werbeanruf nicht eingewilligt haben. Das Urteil folgte, nachdem die Hamburger Verbraucherschützer Freenet vor zwei Jahren (!) wegen belästigender Werbeanrufe abgemahnt hatte. Freenet wies jede Verantwortung von sich und gab dem beauftragten Call-Center die Schuld, welches weisungswidrig gehandelt habe (JavaScript-Link: Abendblatt).

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